Hygienevorschriften
Allgemeines zu Hygienevorschriften
Wir unterscheiden vor Arbeitsbeginn sämtliche Arten der geltenden Hygienevorschrift des von uns betreuten Betriebes. Gerade in der Lebensmittelindustrie wie z. B. in Großküchen oder in der Gastwirtschaft gelten andere Vorschriften als in anderen Gewerben. Im Allgemeinen richten wir uns daher nach Ihren Vorschriften!
Unser Beitrag zum Erhalt einer hygienischen Umgebung
Personalhygiene bedeutet für uns nicht nur ein tadelloses und ordentliches Auftreten sondern auch die Reinhaltung unserer Mitarbeiter und seiner Kleidung. Dazu zählt gerade in hygienisch schwieriger Umgebung die Desinfektion von Händen vor Arbeitsbeginn sowie nach jedem Wechsel von Gewerk zu Gewerk. Das Tragen sauberer Kleidung (Schuhe/Handschuhe) gehört hier ebenso dazu.
Betriebshygiene nach Ihrer Vorschrift im allgemeinen
Einhaltung der Sauberkeit im betreuten Gebäude bzw. Räumlichkeiten. Relevant sind hier vor allem die Bereiche mit hoher Besucherfrequenz wie Büroräume, Toilettenräume, Türbereiche, Türgriffe, Großküchen sowie in hygienisch schwieriger Umgebung. Wir protokollieren sämtliche Reinigungsmaßnahmen und legen diese auf Wunsch vor. Im Gastronomiebereich gelten gegebenenfalls gesonderte Richtlinien in unterschiedlichen Kategorien (im Vergleich zu anderer Branchen).
Gerne stimmen wir diese mit Ihnen ab.